Diese gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen Vanessa Althoff FriseurmeisterinI Make-up ArtistI Trainerin und dem Kunden. Vanessa Althoff ist berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Für Schreib-, Druck- und Rechenfehler wird keine Haftung übernommen. Vanessa Althoff kann ohne Angabe von Gründen jederzeit von jedem Vertrag/der Vereinbarung zurücktreten.
Der Vertrag gilt für alle in der Brautstyling- Vereinbarung (gilt als verbindliche Auftragsbestätigung) angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich/fernmündlich oder schriftlich dazu gebuchte Leistungen.
Diese Leistungen umfassen u.a. Brautstyling, Braut Make-up, Brautfrisur und zusätzlichen Hairstylings und/oder Make-ups für sonstige Personen.
Den Tag reservieren (mit und ohne Probe)
Die Reservierung eines Hochzeitsstylings mit Probe oder ohne vorherige Probe ist möglich. Zur Sicherung des Termins ist bei Reservierung eine Anzahlung in Höhe von € 50,- fällig. Erst nach Geldeingang ist der Termin fix gebucht und es folgt eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Der Betrag wird beim Hochzeitsbetrag dazu gerechnet.
Probetermin
Damit du dich am Tag der Hochzeit 100-prozentig verlassen kannst, dass alles genau deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht, findet 4-6 Wochen vorher der Probetermin bei mir im Studio in Salzburg statt.
An diesem Termin erarbeiten wir gemeinsam dein Brautstyling.
Am Tag des Probetermines ist eine Anzahlung in bar oder per Überweisung zu begleichen.
Diese beträgt bei einem Brautstyling (Braut Make-up und Brautfrisur) 330,00 € und bei einer Einzelbuchung (Frisur ODER Makeup) 100€.
Kosten des Probetermins betragen aktuell 330.-Euro für zwei Stunden. Diese 330,- Euro werden mit dem Gesamtbetrag vereinbarten Angebots verrechnet. Vanessa Althoff behält sich jedoch das Recht vor, je nach Auftrag, eine höhere pro angefangen Viertelstunde berechnet. Dieser Betrag ist zzgl. und wird nicht mit dem Gesamtbetrag verrechnet.
Buchungen werden erst nach Durchführung des Probetermins fest, wenn der Kunde und Vanessa Althoff diese nach dem Probetermin beide zustimmen. Kosten und Dauer des Probetermins ist in der jeweiligen Rubrik Preisliste „Hochzeit“ ersichtlich. Die Anzahlung sowie auch der für den Probetermin erhobene Betrag wird mit dem Gesamtbetrag des vereinbarten Angebots verrechnet. Vanessa Althoff behält sich jedoch das Recht vor, je nach Auftrag, eine höhere Anzahlung zu erheben. Sollte der Probetermin oder der Hochzeitstag länger andauern, werden ab der 150. Minute 17,50,-€ pro angefangene Viertelstunde berechnet . Dieser Betrag ist zzgl. und wird nicht mit dem Gesamtbetrag verrechnet.
Hochzeitsstyling und Ablauf und Details
Der Restbetrag inkl. aller sonstigen Kosten (Fahrtkosten und Kosten für Anfahrt vor 7 Uhr) ist am Hochzeitstag zu begleichen.
Von Freitag bis Samstag ist das Timeless Beauty Paket nur Buchbar oder eine Mind.Buchungsbetrag von 690€ fällig ohne Probetermin, Aufschläge, Parkgebühren, Extras und die Anfahrt ist in dem Betrag nicht enthalten. Das entspricht genau z.B. einem Brautstyling mit One Day Lasches (490€), 1x Hairstyling Light 30min (100€), 1x Make-up 30min (100€). Du kannst mich natürlich auch buchen, wenn du keine weiteren Gästestylings möchtest. Der Mindestbetrag von 690€ gilt trotzdem, da ich nur eine Hochzeit am Tag annehme.
Zusätzliche Stylings (Gästestylings) werden am Tag der Leistungserbringung in bar bezahlt. Der Ablauf wird gemeinsam beim Probetermin besprochen.
Bei Sonn- und Feiertagen wird ein Aufpreis von 50% berechnet vom Paketspreis.
Fahrtkosten/ Zuschläge
Für An- und Rückfahrt innerhalb Salzburg (15km) wird die Fahrt mit 0,70cent berechnet danach wird eine Fahrpauschalebis 50km von 100€ berechnet. Sowie bis 100km eine Fahrpauschale von 200€. Bis 200km wird eine Fahrpauschale von 290€ verlangt. Ab der Fahrpauschale von 200km wird zu der Fahrpauschale die restlichen Kilomenter mit 70cent/pro Kilometer berechnet. Bei Frühdienst-Buchungen, vor 07:00 Uhr (morgens), werden 100,- Euro je angefangene Stunde erhoben inkl. Anfahrt. Gesamtpreise und gesonderte Pakete werden jedoch vorab mit dem Kunden besprochen und vereinbart.
Stornierung
Im Falle von Nichtzustandekommen des Vertrages oder noch ausstehender Vertragsinhalte durch Krankheit oder höhere Gewalt, ist die jeweils andere Partei umgehend über diesen Umstand zu informieren.
Die kostenfreie Stornierung von fix gebuchten Terminen ist bis fünf (5) Monate vor dem Hochzeitstermin möglich. In diesem Fall wird die Anzahlung zurücküberwiesen. Bei Kündigungen, die später erfolgen, wird die Anzahlung (50€) einbehalten oder Erbrachte Leistungen (z.b. Probetermine) müssen auch im Falle eines Rücktritts des Kunden vom Vertrag beglichen werden.
Danach gelten die folgenden Staffelung:
Bei Stornierung ab 5 Monate vor der Hochzeit werden die Anzahlung einbehalten.
Bei Stornierung bis 2 Monate vor dem Hochzeitstag werden 30% des Gesamtbetrags fällig.
Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Hochzeitstag werden 50% des Gesamtbetrags fällig
Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Hochzeitstag werden 75% des Gesamtbetrags fällig
Bei kurzfristigen Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Hochzeitstag werden 100% des Gesamtbetrags fällig.
Sollte Vanessa Althoff Ihre Tätigkeit aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräf- ten bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.
Pflichten der Vertragsparteien
Vanessa Althoff verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Wünschen des Auftraggebers an der vereinbarten Styling-Location auszuführen. Alle Werkzeuge und Produkte werden vom Makeup Artist hygienisch gehalten. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden. Sollte der Kunde von Unverträglichkeiten wissen und eigene Makeup- Produkte besitzen, die auf ihn abgestimmt sind, ist es ratsam diese auch zu verwenden. In diesem Fall bitte vorher informieren. Wenn eigene Produkte verwendet werden wird nicht garantiert das ,dass Styling Wasserfest ist. Für sonstigen Schaden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handel gehaftet.
Mängelansprüche
Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings und nur durch die im Vertrag benannte Person zu melden, um der Stylistin die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit der AGB im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.01.2024 bis auf weiteres.
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und des Auftragnehmers gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des österreichischen Kollisionsrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Ausnahmen werden gesondert vereinbart.
Es gelten die obenstehend angeführten Vertragsbedingungen, welche von Seiten der Auftraggeber gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen wurden.